Akku
Ein Lithium-Ionen-Akkumulator (kurz LiIon) ist ein Akkumulator auf der Basis von Lithium der sich durch hohe Energiedichte auszeichnet.
Er ist leicht, thermisch stabil und unterliegt keinem Memory-Effekt.
Die typische Lebensdauer beträgt 500 bis 1000 Volladezyklen bei einer Restkapazität von ca. 70%.
Durch Vermeidung von extremen Temperaturen und Stress durch Tiefentladung bzw. Dauerladung können so über die Jahre Kilometerleistungen von
40.000 bis 80.000km (z.B. bei Fahrrädern und Mopeds) erzielt werden.
(Es sind die jeweiligen Gewährleistungen und Garantien der einzelnen Hersteller zu beachten)
Es gibt viele verschiedene Lithium Akkus, welche auf unterschiedlicher Chemie mit unterschiedlichen Eigenschaften beruhen.
Diese werden für Fahrzeuge zu Paketen mit unterschiedlichen Leistungsdaten zusammengefasst.
Darum ist es wichtig Fahrzeugakkus ausschließlich mit den mitgelieferten (oder als Zubehör erhältlichen) Ladegeräten zu betreiben.
Die „älteren“ Akkus wie NiMh oder Blei werden nur mehr bei sehr billigen Fahrzeugen verwendet um die Akkukosten ebenfalls gering zu halten.
Nachteile sind Gewicht/Größe, die Leistungsfähigkeit bei Ladung/Entladung und die Lebensdauer.
Li-ion Akkus haben eine Haltbarkeit zwischen 500 und 1000 Ladezyklen, wobei halbe Ladungen auch als halbe Zyklen gemessen werden. Zum Beispiel zweimal halb aufladen entspricht einem vollen Ladezyklus.Bei einer Reichweite von 50km ergibt das eine Haltbarkeit zwischen 25.000 und 50.000 Kilometer. Wobei der Akku nach 1000 Ladezyklen nicht „defekt“ ist, jedoch eine Kapazität unter 80% hat.
Lagerung-Tipps:
- Der Akku sollte regelmäßig verwendet werden, wobei eine komplette Entleerung zu vermeiden ist.
- Sollte das Fahrzeug längere Zeit nicht benutzt werden, dann empfehlen wir die Batterie bei ca. 70% zu lagern.
- Temperaturen bei Lagerung sollen zwischen 5°C und 25°C liegen.
Bei einem Ladezustand von ca. 50-70% sind Monate dauernde Pausen bei Temperaturen von 10-25 Grad kein Problem. Bei Wechselakkus ist eine Entnahme empfehlenswert. Eine Kontrolle des Akku-Zustandes alle paar Wochen ist ratsam. Nähere Angaben bitte in den jeweiligen Betriebsanleitungen nachzulesen.
Antrieb
Der Motor kann als Nabenmotor in den Laufrädern verbaut werden oder statt dem Tretlager als sogenannter Mittelmotor. Beide Konzepte haben verschiedene Vor- und Nachteile die die Gewichtsverteilung, und beim Fahrrad die Schaltung betreffen. Jeder Mittelmotor kann nur im dazu passenden Fahrradrahmen eingebaut werden. Darum werden bei Nachrüstungen gerne Nabenmotore (oder externe Hilfsmotore mit Reibrad) verwendet. Bei elektrischen Tretrollern oder Mopeds kommen meist Nabenmotore zum Einsatz.
Für Mountainbikes und Trekkingräder werden gerne Kettenschaltungen verwendet, da hier bis zu 30 Gänge möglich sind.
In der Praxis ist davon aber nur die Hälfte nutzbar.
Bei Elektrorädern mit Mittelmotor steht nur die hintere Kassette mit 8-11 Gängen zur Verfügung.In der Stadt sind Nabenschaltungen (3-14 Gänge, ev. mit Rücktrittbremse) beliebt,
da damit auch im Stand der richtige Gang eingelegt werden kann. Ein besserer Kettenschutz ist möglich.
Besonderheiten sind elektrische Mittelmotoren oder Tretlager mit eingebautem Zweiganggetriebe, oder die stufenlose
Nabenschaltung NuVinci.
Rechtliche Fragen
Grob gesprochen kann man in Österreich 3 Arten von Elektrofahrzeugen unterscheiden:1. Spielzeug und Sportgeräte
Dürfen nur auf Privatgelände oder bei Kinderspielzeug (unter Aufsicht) am Gehsteig oder in Wohnstraßen und ev. Parks verwendet werden.
Darunter fallen Elektro-Einräder, Elektro-Skateboards, aber auch elektrische Mountainbikes mit mehr als 25km/h oder 250W Motorleistung!
2. Elektrische Fahrräder
Es gibt z.B. für Pedelecs kein eigenes Gesetz sondern nur die Fahrradverordnung.
Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln und Ausrüstungsvorschriften wie für Fahrräder.
Fahrräder dürfen einen elektrischen Antrieb bis 250W (Spitze 600W) und eine motorischen Unterstützung bis 25km/h haben.
Kinder dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter 16 Jahre) Rad fahren.
Alleinfahren ab dem 12. Lebensjahr, mit Fahrradausweis ab dem 10. Lebensjahr
Fahren auf dem Gehsteig ist verboten. Wenn vorhanden, müssen Radfahranlagen genützt werden. Ansonsten muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
Eine Ausnahmeregelung betrifft mehrspurige und bis zu 80 cm breite E-Fahrräder, mit denen wahlweise auf der Fahrbahn gefahren werden darf.
Gleiches gilt übrigens auch, wenn mit dem E-Bike ein bis zu 80 cm breiter Anhänger gezogen wird.
Ein bis zu 25 km/h schneller Segway/Elektro-Tretroller gilt als Elektro-Fahrrad und ist damit den entsprechenden Bestimmungen unterworfen.
Die Benützung des Gehsteiges ist also auch mit diesen Gefährten nur zum Zufahren zu einem Grundstück erlaubt.
Telefonieren beim Radfahren ist verboten (Ausnahme Freisprecheinrichtung), bei Verstoß droht eine Strafe von 50 Euro bis 72 Euro.
3. Angemeldete Elektrofahrzeuge
Alles was schneller als 25km/h fährt oder mehr als 250W Nennleistung hat, muss als Moped oder Motorrad (oder Auto usw.)
angemeldet werden und es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei diesen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
Es sind aber in Zukunft diverse Erleichterungen bei Steuer, Parken, örtlichen und zeitlichen Verkehrseinschränkungen zu erwarten.