Super SOCO CUX
Seit 01.01.2020 sind elektrische Krafträder vorsteuerabzugsberechtigt! Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen des § 12 UStG 1994.
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Beschreibung
Der starke E-Roller mit dem eleganten Design! Die SUPER SOCO CUX als Superschnäppchen.